Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.866 Anfragen

Arbeitnehmerüberlassung - baugewerbliche Tätigkeit - Darlegungs- und Beweislast

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Im Falle einer Klage auf Sozialkassenbeiträge gegen ein Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung gibt es keine Darlegungserleichterungen für den Kläger.

An die Annahme, eine Beweiserhebung sei entbehrlich, weil die Behauptung willkürlich „ins Blaue hinein“ erfolgt sei, sind zwar strenge Anforderungen zu stellen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH, 08.05.2012 - Az: XI ZR 262/10) ist der Beweisführer grundsätzlich nicht gehindert, sogar Tatsachen zu behaupten, über die er keine genauen Kenntnisse hat und die er nur nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält. Eine Beweiserhebung darf danach nur dann unterbleiben, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen „aufs Geratewohl“ oder „ins Blaue hinein“ aufstellt. Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist zwar Zurückhaltung geboten. In der Regel ist sie aber beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen (vgl. BGH, 08.05.2012 - Az: XI ZR 262/10; BAG, 15.01.2014 - Az: 10 AZR 415/13).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant