Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Einem Arbeitnehmer, der eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber gestellt hat, weil die Erfolgsaussichten eines innerbetrieblichen Klärungsversuchs als gering anzusehen sind, kann nicht aus diesem Grunde gekündigt werden, wenn er nicht leichtfertig gehandelt hat. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, zunächst eine innerbetriebliche Klärung anzustreben.
BAG, 07.12.2006 - Az: 2 AZR 400/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Danke
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...