Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.615 Anfragen

Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem Arbeitnehmer, der eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber gestellt hat, weil die Erfolgsaussichten eines innerbetrieblichen Klärungsversuchs als gering anzusehen sind, kann nicht aus diesem Grunde gekündigt werden, wenn er nicht leichtfertig gehandelt hat. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, zunächst eine innerbetriebliche Klärung anzustreben.


BAG, 07.12.2006 - Az: 2 AZR 400/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant