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Privates Surfen und Telefonieren führt nicht immer zu Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Auch dann, wenn ein Arbeitnehmer exzessiv im Internet surft und private Telefongespräche während der Arbeitszeit führt, rechtfertigt ein solches Verhalten nicht immer eine außerordentliche Kündigung. Grundsätzlich erfordert
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Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
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Marc Stimpfl, Boppard

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