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Leiharbeitnehmer und Branchenzuschläge
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Als "Einsatz" i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 1 TV BZ Druck-gewerblich (Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie vom 21. Februar 2013) ist die Zeitspanne zu verstehen, in welcher der
Leiharbeitnehmer an den Kundenbetrieb i.S.d.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes überlassen wird und nicht die Summe der Tage, an denen er im Kundenbetrieb die Arbeitsleistung erbringt.
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Burkhardt, Weissach im Tal