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Leiharbeitnehmer und Branchenzuschläge

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Als "Einsatz" i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 1 TV BZ Druck-gewerblich (Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie vom 21. Februar 2013) ist die Zeitspanne zu verstehen, in welcher der Leiharbeitnehmer an den Kundenbetrieb i.S.d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes überlassen wird und nicht die Summe der Tage, an denen er im Kundenbetrieb die Arbeitsleistung erbringt.


BAG, 21.03.2018 - Az: 5 AZR 862/16

ECLI:DE:BAG:2018:210318.U.5AZR862.16.0

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen