Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.045 Anfragen

Auftragsrückgang ist bei Kündigung zu beweisen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kündigt ein Arbeitgeber aufgrund von Auftragsrückgang, so sind konkrete Zahlen vorzulegen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht erbracht, ist eine solche betriebsbedingte Kündigung rechtswidrig.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BGH, 17.06.1999 - Az: 2 AZR 522/89) muss ein Arbeitgeber in einem solchen Fall jene Umstände im Einzelnen vortragen, welche die behauptete Unternehmerentscheidung hinsichtlich Dauer und organisatorischer Durchführbarkeit verdeutlichen können.


LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2003 - Az: 9 Sa 11/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg