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Kündigung an Zweitwohnsitz zulässig?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Arbeitgeber dürfen Kündigungsschreiben auch an den Zweitwohnsitz des
Arbeitnehmers schicken. Im vorliegenden Fall wurde somit die Klage auf Lohnnachzahlung eines Arbeitnehmers abgewiesen.
Der Arbeitnehmer wurde in der
Probezeit gekündigt und klagte auf Lohnnachzahlung für einen Monat, da er das an seinen Zweitwohnsitz versandte Kündigungsschreiben nicht anerkannte.
Da das Unternehmen davon ausgehen konnte, daß der Arbeitnehmer sich regelmässig dort aufhalte, sei die Übersendung nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei. Der Zweitwohnsitz befand sich im Gegensatz zum Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in der Nähe des Unternehmens.
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