Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.778 Anfragen

Verfallsklausel - Pauschaler Hinweis ausreichend?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein pauschaler Hinweis auf tarifvertragliche Verfallsklauseln ist ausreichend. Es ist nicht notwendig, die Klausel im Arbeitsvertrag wörtlich zu wiederholen. Der rbeitnehmer muss sich über seine Tarifrechte informieren und diese rechtzeitig geltend machen.
Im zu entscheidenden Fall wurde eine Klage auf Lohnachzahlung abgewiesen, da laut Verfallsklausel Lohnansprüche binnen 6 Monaten geltend gemacht werden müssen.


LAG Rheinland-Pfalz - Az: 9 Sa 1037/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant