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„Müll“ gestohlen - außerordentliche Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jedes Vermögensdelikt eines Arbeitnehmers ist ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung. Es ist vielmehr notwendig, daß nach umfassender Interessensabwägung das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwiegt.

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Patrizia KleinDr. jur. Jens-Peter VoßMartin Becker

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