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Keine Vertragsstrafen für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Vertragsstrafenabreden zwischen Arbeitgeber und -nehmer sind unzulässig, wenn diese in vorformulierten Arbeitsverträgen getroffen werden. Auch ein vertragswidriges Verhalten durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn ist
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