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Keine Vertragsstrafen für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vertragsstrafenabreden zwischen Arbeitgeber und -nehmer sind unzulässig, wenn diese in vorformulierten Arbeitsverträgen getroffen werden. Auch ein vertragswidriges Verhalten durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsbeginn ist

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ArbG Bochum - Az: 3 Ca 1287/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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