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Anlagebedingter Herzinfarkt Dienstunfall?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Tritt während des Dienstsports ein Herzinfarkt aufgrund einer anlagebedingten Durchblutungsstörung eines Herzkranzgefäßes auf, so liegt kein Dienstunfall vor.
VG Oldenburg, 23.11.2005 - Az: 6 A 1845/04
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