Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.444 Anfragen

Wenn der Arbeitgeber eine drohende Insolvenz verschwiegen hat

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kam ein Arbeitsvertrag aufgrund einer falschen Darstellung der wirtschaftlichen Lage seitens des Arbeitgebers, wobei der Hinweis auf eine drohende Insolvenz unterlassen wurde, zustande, der bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht abgeschlossen worden wäre, so haftet der Arbeitgeber dennoch nicht, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Arbeitnehmers durch die Zahlung von Insolvenzgeld gleich darstellt. In diesem Fall besteht kein Schaden auf Seiten des Arbeitnehmers.


BAG, 15.12.2005 - Az: 8 AZR 106/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal