Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.422 Anfragen

Wenn der Arbeitgeber eine drohende Insolvenz verschwiegen hat

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kam ein Arbeitsvertrag aufgrund einer falschen Darstellung der wirtschaftlichen Lage seitens des Arbeitgebers, wobei der Hinweis auf eine drohende Insolvenz unterlassen wurde, zustande, der bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht abgeschlossen worden wäre, so haftet der Arbeitgeber dennoch nicht, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Arbeitnehmers durch die Zahlung von Insolvenzgeld gleich darstellt. In diesem Fall besteht kein Schaden auf Seiten des Arbeitnehmers.


BAG, 15.12.2005 - Az: 8 AZR 106/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn