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Insolvenzgeld und Arbeitszeitguthaben
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht lediglich für Arbeitsstunden in den letzten drei Monaten vor Insolvenzeröffnung. Vor diesem Zeitraum erarbeitete und dem Arbeitnehmer gutgeschriebene
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