Der Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrages zwischen GmbH und leitendem Angestellten ist automatisch als formwirksame Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu sehen. Es muss dem Betroffenen regelmäßig klar sein, dass mit Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags der Status als Arbeitnehmer endet und das Arbeitsverhältnis nicht lediglich ruht sofern nicht ausdrücklich ein anderes vereinbart wurde.
BAG, 03.02.2009 - Az: 5 AZB 100/08
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