Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.721 Anfragen

Wettbewerbsverbot gilt auch für GmbH-Alleingesellschafter

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Das von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Subunternehmerin eines Reinigungsvertrages zugunsten des Hauptauftragnehmers vereinbarte Wettbewerbsverbot hinsichtlich der Kunden, auf die sich das Subunternehmerverhältnis bezieht, ist eine wesentliche Vertragsbestimmung.

Es bindet auch den Alleingesellschafter und Geschäftsführer persönlich, der es für die GmbH vereinbart hat und allein deren gewerbliches Handeln bestimmt.

Es entspricht einem dringenden und legitimen, aus Treu und Glauben fließenden Bedürfnis des Hauptauftragnehmers, in einem solchen Fall gerade auch den Alleingesellschafter und Geschäftsführer persönlich an das auf dessen Veranlassung von seiner Gesellschaft eingegangene Wettbewerbsverbot zu binden. Diese persönliche Bindung ergibt sich aufgrund der nach § 157 BGB an Treu und Glauben auszurichtenden Auslegung des Wettbewerbsverbots, unabhängig von dessen engerem Wortlaut.
 
Nach der vorliegenden Klausel durfte die Auftragnehmerin "während der Zeit des Bestehens des Auftragsverhältnisses und für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine eigenen Verträge mit Kunden der Auftragnehmerin sowie des Generalunternehmers abschließen".

Aufgrund dieser Bestimmungen war es der Gesellschaft untersagt, während des Subunternehmerverhältnisses sowie für die Dauer von zwei Jahren nach dessen Beendigung einen unmittelbaren Reinigungsvertrag mit Kunden abzuschließen, auf die sich das Subunternehmerverhältnis bezieht.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.721 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant