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Kündigung im Zusammenhang mit Arbeitsunfall

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur weil eine Kündigung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgesprochen worde, ist diese nicht zwingend treuwidrig. Sofern der Kündigungsgrund im Arbeitsausfall des Arbeitnehmers liegt, so ist dies zulässig.


LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - Az: 3 Sa 74/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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