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Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne vorliegen kann!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Benachteiligung im Rechtssinne kann nur dann im Besetzungsverfahren erfolgen, wenn der Betroffene sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende
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