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Diskriminierung ohne ernsthafte Bewerbung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann den Schluss rechtfertigen, dass keine ernstgemeinte Bewerbung vorlag, wenn ein Arbeitnehmer in einer Vielzahl von Fällen Klagen auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung bei Stellenausschreibungen erhoben hat

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Martin BeckerDr. jur. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

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