Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.054 Anfragen

Betriebsratswahl nichtig – sofort auf Anfechtbarkeit berufen?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Solange eine Betriebsratswahl nicht rechtskräftig für unwirksam erklärt worden ist, ist es dem Arbeitgeber verwehrt, sich auf deren Anfechtbarkeit zu berufen.

Beruft sich der Arbeitgeber in einem Verfahren auf die Nichtigkeit der Betriebsratswahl, ist er darlegungs- und ggf. beweispflichtig für die Umstände, aus denen sich die Nichtigkeit ergibt. Das gilt auch, soweit ein vom Betriebsrat bestellter Wahlvorstand ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber betreibt.

Die Niederlegung des Betriebsratsamtes erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Betriebsrat oder der Belegschaft. Sie kann nur ausnahmsweise, wenn kein anderer Adressat mehr vorhanden ist, gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen.


LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2005 - Az: 2 TaBV 8/05

ECLI:DE:LARBGSH:2005:0412.2TABV8.05.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim