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Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Mit den vielfältigen Fragen des Arbeitsrechts kommen zumindest alle angestellt Erwerbstätigen regelmäßig in Kontakt. So werden zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses häufig schriftliche Arbeitsverträge mit von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Regelungen abgeschlossen. Im Verlaufe des Arbeitsverhältnisses können sich etwa im Zusammenhang mit Urlaub, Versetzung oder Weihnachtsgeld Probleme ergeben. Einschneidende Wirkungen hat schließlich in der Regel die vom Arbeitgebeer aber auch vom Arbeitnehmer selbst ausgesprochene Kündigung. Das Arbeitsrecht ist ein unübersichtliches Rechtsgebiet. Gesetzliche Regelungen finden sich in zahlreichen verschiedenen Gesetzen. Für den Rechtsunkundigen ist es daher ohne die Hilfe eines Anwaltes oft unmöglich, die eigenen Rechte effektiv wahrzunehmen.
Hinzu kommt, daß gerade im Falle einer Kündigung rasch, nämlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, mit der Kündigungsschutzklage reagiert werden muß. Ist der Arbeitnehmer in diesem Moment zur Zahlung der Anwaltskosten bzw. des Gerichtskostenvorschusses finanziell nicht in der Lage, droht Verlust seiner Rechte.
Um sicherzustellen, daß die eigenen Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich durchgesetzt werden können, bietet sich der Abschluß einer Rechtschutzversicherung an. Die Rechtschutzversicherung übernimmt bei entsprechender Vereinbarung die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, unabhängig von dessen Ausgang. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt, zumindest in der ersten Instanz, zudem der Grundsatz, daß jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. Selbst der erfolgreiche Kläger muß daher für die Kosten seines Anwaltes selbst aufkommen. Hier kann eine Rechtschutzversicherung helfen. Zudem bieten Rechtschutzversicherungen auch Versicherungsschutz bereits für außergerichtliche Auseinandersetzungen an.
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JG
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