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Die Pyramide arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Pyramide arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren bezeichnet das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander und ergibt sich in absteigender Reihenfolge aus:
  • Grundgesetz
  • Gesetz (im formellen Sinn)
  • Rechtsverordnung
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • Weisung des Arbeitgebers.
Die niedere Ebene darf der höherrangigen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers widersprechen.

Bei gleichem Rang verdrängt die jüngere Regelung die ältere und die speziellere die allgemeinere.

Der Sachverhalt muss in den Regelungssachverhalt der höherrangigen Norm fallen und die höherrangige Norm muss zwingenden Charakter haben.

Die Pyramide arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren wird durch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen, dies bedeutet, dass die günstigste Norm für den Arbeitnehmer zur Geltung kommt.
Stand: 12.12.2018 (aktualisiert am: 17.04.2026)
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