Die Pyramide arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Pyramide arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren bezeichnet das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander und ergibt sich in absteigender Reihenfolge aus:
Grundgesetz
Gesetz (im formellen Sinn)
Rechtsverordnung
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisung des Arbeitgebers.
Die niedere Ebene darf der höherrangigen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers widersprechen.
Bei gleichem Rang verdrängt die jüngere Regelung die ältere und die speziellere die allgemeinere.
Der Sachverhalt muss in den Regelungssachverhalt der höherrangigen Norm fallen und die höherrangige Norm muss zwingenden Charakter haben.
Die Pyramide arbeitsrechtlicher Gestaltungsfaktoren wird durch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen, dies bedeutet, dass die günstigste Norm für den Arbeitnehmer zur Geltung kommt.