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Lohnsteuerkarte oder Pauschalierung - welche Besteuerungsart ist vorteilhafter?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte ist bei Schülern und Studenten - aus steuerlicher Sicht - meist günstiger als die Pauschalierung der Lohnsteuer, weil in den meisten Fällen - sofern nicht ausnahmsweise ein festes Arbeitsverhältnis während des gesamten Kalenderjahres vorliegt - die teilweise oder vollständige Erstattung der Lohnsteuer durch das Finanzamt nach Ablauf des Jahres in Betracht kommt (vgl. dazu Erstattung durch das Finanzamt?).

Bei der Pauschalierung schuldet der Arbeitgeber die Lohnsteuer, dies wird er häufig bei der Höhe des vereinbarten Arbeitslohns berücksichtigen und deshalb von vornherein einen geringeren Nettolohn vereinbaren. Üblich sind auch arbeitsvertragliche Vereinbarungen, wonach der Lohn abzüglich der Pauschalsteuern ausgezahlt wird, auf die Höhe der pauschalen Lohnsteuer hat diese "Abwälzung" jedoch keinen Einfluss.

Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird bei einer Einkommensteuerveranlagung des Schülers oder des Studenten nach Ablauf des Jahres nicht berücksichtigt. Andererseits kann die pauschale Lohnsteuer nicht auf die Jahressteuerschuld angerechnet werden.
Stand: (letzte Änderung: 12.05.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Da Schüler und Studenten meist nicht das ganze Kalenderjahr in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, ermöglicht der Lohnsteuerabzug über die Lohnsteuerkarte häufig eine teilweise oder vollständige Erstattung der zu viel gezahlten Steuer durch das Finanzamt nach Ablauf des Jahres.
Bei der Pauschalierung schuldet der Arbeitgeber die Lohnsteuer. Dies wirkt sich oft negativ auf den Nettolohn aus, da Arbeitgeber die Steuerlast häufig bei der Höhe des vereinbarten Arbeitslohns einkalkulieren und das Gehalt entsprechend niedriger ansetzen.
Nein, pauschal besteuerter Arbeitslohn wird bei einer Einkommensteuerveranlagung nach Ablauf des Jahres nicht berücksichtigt. Im Gegenzug kann die pauschale Lohnsteuer nicht auf die persönliche Jahressteuerschuld angerechnet werden.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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