Die Vorlage einer Lohnsteuerkarte ist bei Schülern und Studenten - aus steuerlicher Sicht - meist günstiger als die Pauschalierung der Lohnsteuer, weil in den meisten Fällen - sofern nicht ausnahmsweise ein festes Arbeitsverhältnis während des gesamten Kalenderjahres vorliegt - die teilweise oder vollständige Erstattung der Lohnsteuer durch das Finanzamt nach Ablauf des Jahres in Betracht kommt (vgl. dazu
Erstattung durch das Finanzamt?).
Bei der Pauschalierung schuldet der Arbeitgeber die Lohnsteuer, dies wird er häufig bei der Höhe des vereinbarten Arbeitslohns berücksichtigen und deshalb von vornherein einen geringeren Nettolohn vereinbaren. Üblich sind auch arbeitsvertragliche Vereinbarungen, wonach der Lohn abzüglich der Pauschalsteuern ausgezahlt wird, auf die Höhe der pauschalen Lohnsteuer hat diese "Abwälzung" jedoch keinen Einfluss.
Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird bei einer Einkommensteuerveranlagung des Schülers oder des Studenten nach Ablauf des Jahres nicht berücksichtigt. Andererseits kann die pauschale Lohnsteuer nicht auf die Jahressteuerschuld angerechnet werden.