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Betriebsrentenbescheinigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Betriebsrentenbescheinigung ist eine Bescheinigung über eine bestehende unverfallbare Betriebsrentenanwartschaft. Besteht eine solche, so ist der Arbeitgeber gem. § 4 a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung enthält die bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaften bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze.

Urteile zum Thema Rente
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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