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§ 12 Unabdingbarkeit

Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG / EFZG)

Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

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Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Super
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