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Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im März 2024 wurde die wissenschaftliche Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) für eine neue Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ veröffentlicht. Wie üblich wurde hierdurch der Fachöffentlichkeit ermöglicht, Nachfragen an den Sachverständigenbeirat zu stellen.

Der ÄSVB hat die daraufhin eingegangenen Punkte gründlich geprüft und vereinzelt Ergänzungen in die wissenschaftliche Empfehlung aufgenommen. Die wesentlichen Inhalte der wissenschaftlichen Empfehlung und die Anerkennungsvoraussetzungen für die Berufskrankheit wurden durch den ÄSVB bestätigt.

Die aktualisierte Fassung der wissenschaftlichen Empfehlung wurde am 16. September 2025 durch den ÄSVB beschlossen. Der ÄSVB empfiehlt, die Berufskrankheit mit der Bezeichnung „Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“ in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen.

Damit wurde Klarheit über die Grundlagen zur Prüfung dieser Berufskrankheit geschaffen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, zeitnah das Verfahren zur Aufnahme in die Berufskrankheitenliste einzuleiten.

Veröffentlicht: 01.12.2025

Quelle: PM des BMAS

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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