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Kabinett beschließt das SGB VI-Anpassungsgesetz

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (sog. SGB VI-Anpassungsgesetz) beschlossen. Damit wird die berufliche Teilhabe verbessert und es werden weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mehr Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in Fachkrafttätigkeiten kommen. Des Weiteren werden Maßnahmen umgesetzt, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen.

Im Einzelnen

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird die berufliche Teilhabe nachhaltig für Personen mit komplexem Unterstützungsbedarf verbessert. Hierfür wird ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement eingeführt. 

Die aktuell in einem Förderprogramm durchgeführte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen wird bei der Bundesagentur für Arbeit verstetigt. Damit werden mehr Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in Fachkrafttätigkeiten kommen.

Außerdem unternehmen wir wichtige Schritte bei der Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung des Sozialrechts. Dazu gehört beispielsweise, dass die rechtsichere Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen mit Sozialdaten ermöglicht wird, dass das Verfahren zur Rentenfeststellung durch ein vereinfachtes Verfahren zur Hochrechnung der letzten Verdienste vor dem Altersrentenbeginn beschleunigt wird und dass abgelaufene Übergangsregelungen aufgehoben werden.

Das Gesetz wird damit zu effektiver gestalteten Verwaltungsverfahren und einer modernen Sozialverwaltung in einem leistungsfähigen Sozialstaat beitragen. Außerdem werden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben von bisher 70 Arbeitstagen oder drei Monaten auf 90 Arbeitstage oder 15 Wochen erhöht.

Veröffentlicht: 04.09.2025

Quelle: PM des BMAS

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