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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai 2024

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Mai 2024 um 27.000 auf 2.723.000 gesunken. Der Rückgang fiel aber auch in diesem Monat vergleichsweise gering aus; daher hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt zugenommen, und zwar um 25.000. Verglichen mit dem Mai des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 179.000 höher. Die Arbeitslosenquote ist im Mai 2024 um 0,2 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, lag im Mai 2024 bei 3.549.000 Personen. Das waren 134.000 mehr als vor einem Jahr.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld stehen bis März 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der in diesem Monat für 219.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 200.000 im Februar und 189.000 im Januar.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Februar auf März 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt geringfügig um 3.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im März um 134.000 auf 34,81 Millionen Beschäftigte zugenommen.

Veröffentlicht: 04.06.2024

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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