Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Seit dem 30.03.2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können.
Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona kännen seit ab dem 27.04.2020 online beantragt werden.
Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt.
Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen.
Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung, Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden.
Veröffentlicht: 19.05.2020
Quelle: Information des BMI
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