Berlin und Bremen wollen über eine Bundesratsinitiative die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt verbessern: die staatliche Förderung des Lohnkostenzuschusses solle künftig nicht auf die Höhe des bundesweiten Mindestlohns begrenzt sein. Sofern Betriebe aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen an einen - höheren - Landesmindestlohn gebunden sind, müsse der Bund den Zuschuss in voller Höhe zahlen.
Der Bundesrat stimmt am 13. März darüber ab, ob er den entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.
Veröffentlicht: 05.03.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.