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Dynamisierung von Minijobs

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nordrhein-Westfalen möchte die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro soll künftig das 53fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19. Oktober 2018 im Bundesrat vorgestellt.

Problem schrumpfende Arbeitszeit

Die Bemessung am Mindestlohn verhindere, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringere, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Gesetzesvorschlag. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden. Dieser Entwicklung möchte das Land entgegenwirken.

Anpassungen auch bei Midijobs

Auch die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro soll dynamisiert und auf 1.300 Euro angehoben werden.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Gesetzesantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Veröffentlicht: 30.10.2018

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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