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Aufhebungsvertrag

Arbeitsrecht

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Im Gegensatz zur Kündigung, bei der eine Partei das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, handelt es sich beim Aufhebungsvertrag um eine beidseitige Übereinkunft.


Aufhebungsvertrag

Zwischen

(...)
(...)
(...)
(im nachfolgenden Firma genannt)

und
Frau / Herr
(...) (...)
(...)
(...)

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen

§ 1 …


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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