Ein Aufhebungsvertrag ist eine vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Im Gegensatz zur Kündigung, bei der eine Partei das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, handelt es sich beim Aufhebungsvertrag um eine beidseitige Übereinkunft.
Aufhebungsvertrag
Zwischen
(...)
(...)
(...)
(im nachfolgenden Firma genannt)
und
Frau / Herr
(...) (...)
(...)
(...)
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen
§ 1 …
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Mustervertrag von: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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