Betrifft: Mitteilung über das Bestehen einer Schwangerschaft
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am habe ich eine auf den datierte Kündigung des zwischen uns bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten, mit der das Arbeitsverhältnis zum gekündigt wurde.
Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich seit dem schwanger bin und demzufolge bereits zum Zeitpunkt des Zugangs Ihres Kündigungsschreibens, d.h. am , schwanger war.
Eine ärztliche Bescheinigung vom über das Bestehen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin finden Sie im Anhang. Da ich erstmals aufgrund der ärztlichen Untersuchung am von dem Bestehen der Schwangerschaft erfahren habe, war eine frühere Mitteilung der Schwangerschaft nicht möglich.
Die Kündigung ist damit gemäß § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unwirksam.
Unterschrift, Datum |
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