Betrifft: Mahnung zur Zeugniserteilung
,
nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zum habe ich bereits mehrfach - zuletzt am - um die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses gebeten. Leider wurde dieser Bitte bislang nicht nachgekommen.
Mit diesem Schreiben möchte ich daher um möglichst umgehende Erteilung eines auf Leistung und Führung bezogenen Arbeitszeugnisses bitten. Zur entsprechenden Erteilung sind Sie gemäß § 109 GewO verpflichtet.
Für die entsprechende Erledigung habe ich mir den vorgemerkt. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Fristsetzung keine Stundung verbunden ist.
Sofern Sie Ihrer Verpflichtung bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachkommen sollten, sehe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen, meinen Anspruch klageweise durchzusetzen.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift, Datum |
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.