Sie können nur Bildungsurlaub beantragen, wenn Ihr Bundesland dieses auch im Rahmen eines Bildungsfreistellungsgesetze ermöglicht. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine solchen und daher auch keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. In den anderen Bundesländern besteht entweder ein Anspruch auf 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren mit Ausnahme des Saarlands. Hier beträgt der Anspruch nur drei Tage (5 in den 2 Jahren nach Elternzeit). Für weitere Informationen sollten Sie das für Sie maßgebliche Bildungsfreistellungsgesetz konsultieren.
z.H.
Betrifft: Antrag auf Bildungsurlaub
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hiermit beantrage ich für die Zeit vom bis nach dem Bildungsurlaubsgesetz die Gewährung von Urlaub in Höhe von Arbeitstagen zur Teilnahme an der Veranstaltung .
Das Seminar wird von durchgeführt und ist eine anerkannte Bildungsveranstaltung. Für weitere Einzelheiten verweise ich auf .
Mit freundlichen Grüssen,
Unterschrift, Datum |
Anlage
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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