Wird aufgrund eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels von einer Eigentümergemeinschaft die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung des Schuldners betrieben, so ist der Schuldner nicht verpflichtet, den für das Verfahren benötigten Einheitswertbescheid an den Gläubiger herauszugeben. Bei einer gegen ihn gerichteten Vollstreckungsmaßnahme obliegt dem Schuldner keine Mitwirkungspflicht.
BGH, 16.07.2009 - Az: V ZR 57/09
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


