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Umgestaltung der Außenanlagen des Grundstücks auf Veranlassung des Verkäufers berechtigt zum Vertragsrücktritt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gestaltet der Verkäufer die Außenanlagen des Grundstücks nach Vertragsschluss um, indem der Mutterboden planiert, Rasen angesät und die Terrasse vergrößert wird, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Übereignung in dem zur Zeit des Vertragsschlusses bestehenden Zustand vertraglich geschuldet war.

Hat der Verkäufer die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Kaufsache endgültig verweigert, so ist eine Fristsetzung entbehrlich.


OLG Oldenburg, 17.09.2008 - Az: 3 U 3/08

ECLI:DE:OLGOL:2008:0917.3U3.08.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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