Regelmäßig handelt es sich um eine bauliche Veränderung, wenn ein Wintergarten errichtet werden soll. Die Maßnahme ist daher von der Zustimmung aller Wohnungseigentümer abhängig.
OLG München, 07.09.2005 - Az: 34 Wx 43/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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