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Anforderungen an die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung
Zu jeder einzelnen Abstimmung bei einer Eigentümerversammlung muss die Beschlussfähigkeit vorliegen. Für eine ordnungsgemäße Abstimmung genügt es nicht, wenn die Beschlussfähigkeit nur bei Beginn vorlag.

OLG Köln - Az: 16 Wx 13/02