| Anforderungen an die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung |
| Zu jeder einzelnen Abstimmung
bei einer Eigentümerversammlung muss die Beschlussfähigkeit vorliegen.
Für eine ordnungsgemäße Abstimmung genügt es nicht,
wenn die Beschlussfähigkeit nur bei Beginn vorlag.
OLG Köln - Az: 16 Wx 13/02 |