Zu jeder einzelnen Abstimmung bei einer Eigentümerversammlung muss die Beschlussfähigkeit vorliegen. Für eine ordnungsgemäße Abstimmung genügt es nicht, wenn die Beschlussfähigkeit nur bei Beginn vorlag.
OLG Köln - Az: 16 Wx 13/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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