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Beeinträchtigungen durch Feldweg sind von Eigentümer zu dulden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Grundstückseigentümer kann die Gemeinde nicht für Nachteile haftbar machen, die aus der Nähe zu einem unbefestigten Feldweg entstehen, an welchem dieser sein Haus gebaut hat, da dies in Kenntnis der möglichen Beeinträchtigungen geschah.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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