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Hängeschranktaugliche Küchenwände sind Mindest-Wohnstandard!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall wollten Wohnungsmieter eigentlich nur ein paar Küchenhängeschränke an der Wand befestigen. Dies gestaltete sich jedoch schwieriger als gedacht, denn die Küchenwand war aus einfachen Gipskartonplatten und für eine sichere Befestigung von Hängeschränken schlicht und einfach nicht geeignet. Die Mieter wollten dies verständlicherweise nicht hinnehmen und forderten vom Vermieter Abhilfe. Dieser sah sich jedoch zu nichts verpflichtet - denn eine bestimmte Wandbeschaffenheit sei vertraglich nicht vereinbart gewesen.
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