Auch dann, wenn eine zwischen Schuldner und Gläubiger vorgenommene Sicherungsabtretung künftiger Mietzinsansprüche vor Stellung des Insolvenzantrages erfolgte, kann der Insolvenzverwalter diese anfechten. Hier ist nicht auf den Abschluß der Abtretungsvereinbarung,
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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