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Keine analoge Anwendung des § 536 BGB

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

1. § 536 Abs. 3 BGB kann nicht analog auf den Fall angewandt werden, dass der Mieter die Sache zu Eigentum erwirbt, das Mietverhältnis nicht infolge Konfusion erlischt und der Mieter sich gegenüber dem Vermieter auf sein Eigentum beruft.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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