In Mischgebieten dürfen Bordelle nur dann betrieben werden, wenn die im Bordell tätigen Personen das Gebäude gleichzeitig als Wohnort verwenden. Werden die Wohnräume
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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