| Sonderleerungskosten für Umzugsmüll |
| Der Mieter, der im Rahmen
seines Umzuges drei Tage nach einer Leerung die bereitstehenden Mülltonnen
auf die Wiese füllt, dass für die übrigen 54 Mieter nur
noch ein Container zur Verfügung steht, ist nicht verpflichtet, die
Kosten einer Sonderleerung zu tragen. Denn der vertragsgemäße
Gebrauch der Wohnung soll nach Auffassung des entscheidenden Amtsgerichts
auch den Ein- und Auszug nebst sämtlichen damit üblicherweise
verbundenen Beeinträchtigungen erfassen.
AG Nürnberg, Urt. v. 30.4.2002, Az.: 29 C 1324/02 |