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Gasverbrauch im Haushalt schätzen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Energieversorger muss genau nachweisen, wann seine Außendienstmitarbeiter versucht haben, den Kunden zu erreichen, bevor der Verbrauch aufgrund seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand von Vorjahreszahlen geschätzt werden darf.

Die bloße Behauptung reicht also nicht aus. Auch die Tatsache, dass der Kunde selbst den Stand des Zählers verspätet abgelesen hat, ist kein Indiz für die Abwesenheit des Kunden.


LG Bielefeld, 03.01.2000 - Az: 20 T 50/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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