| Eigentümer für Abfall verantwortlich |
| Die für einen Abfallcontainer
anfallenden Gebühren sind im Falle der Zahlungsunfähigkeit des
Pächters vom Eigentümer zu entrichten, da neben Pächter
auch der Eigentümer für den Zustand des Grundstücks und
den dort anfallenden Abfall verantwortlich ist.
Die Klage gegen einen solchen Gebührenscheid wurde somit abgewiesen. Im vorliegenden Fall hatte der Pächter für DM 1.300,00 Sperrmüll entsorgen lassen, bezahlte jedoch nicht. Nach erfolgloser Pfändung wurde dem Eigentümer der Gebührenbescheid zugesandt. Die Rechtsmäßigkeit dieses Verfahrens wurde bestätigt, sofern der entsorgte Abfall vom Grundstück des Eigentümers stammt. VG Koblenz - 7 K942/00 |