| Aufzugskosten - Unwirksamer Ansatz |
| Die Kosten eines Aufzugs,
der vom Erdgeschoss und dann erst wieder vom 3. Obergeschoss zu betreten
ist, können nicht wirksam auch auf die Mieter des 1. und 2. Obergeschosses
umgelegt werden.
Amtsgericht Frankfurt/Oder,
Urteil v. 04.08.1999 - 2.5 C 761/99
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