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Aufzugskosten - Unwirksamer Ansatz
Die Kosten eines Aufzugs, der vom Erdgeschoss und dann erst wieder vom 3. Obergeschoss zu betreten ist, können nicht wirksam auch auf die Mieter des 1. und 2. Obergeschosses umgelegt werden.

Amtsgericht Frankfurt/Oder, Urteil v. 04.08.1999 - 2.5 C 761/99
Quelle NJW-RR 2000 S. 746