Gehen vom Schornstein eines Hauseigentümers schädliche Immissionen aus, so ist dieser zum Schutz der Nachbarn vor ebendiesen zu erhöhen. Die Reihenfolge der Bebauung bzw. ein möglicher Bestandsschutz ist hierbei unerheblich.
VG Gießen - Az: 8 E 2187/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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