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Schornstein darf den Nachbarn nicht belästigen!
Gehen vom Schornstein eines Hauseigentümers schädliche Immissionen aus, so ist dieser zum Schutz der Nachbarn vor ebendiesen zu erhöhen. Die Reihenfolge der Bebauung bzw. ein möglicher Bestandsschutz ist hierbei unerheblich.

VG Gießen - Az: 8 E 2187/02