| Schornstein darf den Nachbarn nicht belästigen! |
| Gehen vom Schornstein eines
Hauseigentümers schädliche Immissionen aus, so ist dieser zum
Schutz der Nachbarn vor ebendiesen zu erhöhen. Die Reihenfolge der
Bebauung bzw. ein möglicher Bestandsschutz ist hierbei unerheblich.
VG Gießen - Az: 8 E 2187/02 |