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Mehrere Mieter - einer für alle per Mietvertrag?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel, die vorsieht, dass bei einem mit mehreren Mietern abgeschlossenen Formularmietvertrag "Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Mieters (..) auch für die anderen Mieter verbindlich" sind, ist unwirksam. Die sich hieraus ergebende Möglichkeit ohne Rücksicht auf die Belange der anderen Mieter den Mietvertrag in seinem Bestand selbst oder in elementaren Bestandteilen zu verändern, widerspricht in eklatanter Weise den Interessen der anderen Mieter.


BGH, 02.05.2007 - Az: XII ZR 178/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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